Jobcenter Landkreis Wittmund
Das Jobcenter ist für die Grundsicherung Arbeitsuchender nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zuständig.
Auch Flüchtlinge, deren Asylverfahren erfolgreich positiv abgeschlossen ist, müssen sich unverzüglich beim Jobcenter anmelden, um lückenlos weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Leistungen mehr vom Sozialamt.
Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite des Landkreises.
Landkreis Wittmund - Jobcenter
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Tel.: 04462/86 8400
Fax.: 04462/86 8200
Mail: jobcenter-wittmund@jobcenter.wittmund.de
Sprechzeiten
- Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Montag, Dienstag, Donnerstag zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr
Beratungsgespräche nur nach vorheriger Terminabsprache!
Fragen des Jobcenter zur Arbeitsvermittlung
Fragebogen des Jobcenter für die Vermittlung von Arbeit und Ausbildung