Ausländerbehörde Landkreis Wittmund

Die Ausländerbehörde regelt den Aufenthalt von Asylbewerbern.

Auch alle anderen Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen im Regelfall für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel.

Die Ausländerbehörde erteilt und verlängert diesen.

Für Personen aus EU-Ländern sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gelten vereinfachte Bedingungen.

Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite des Landkreises.

Landkreis Wittmund - Ordnungsamt / Ausländerbehörde

Schlossstraße 11
26409 Wittmund

Tel.: 04462 86 12 33
Fax: 04462 86 16 04
Mail: ordnungsamt@lk.wittmund.de

Öffnungszeiten:

  • Montag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Dienstag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch bleibt die Ausländerbehörde geschlossen
  • Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr