Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge
Informationsblatt zur Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge
Beitrag wurde am 06. Januar 2017 in der Rubrik Aktuelles veröffentlicht
Wie bereits im Dezember 2016 angekündigt, hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen nachfolgendes Informationsblatt veröffentlicht: Informationsblatt zur Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge, Dez. 2016
Wohnungssuche
Wohnungssuche nach Anerkennung als Flüchtling
Achtung: Die Wohnungssuche nach Anerkennung als Flüchtling muss von den Betroffenen selbst erfolgen. Hier bieten sich alle Immobiliendienste bzw. Maklerbüros an. Bei der Abwicklung der Formalitäten helfen die AWO Beratungsstelle und viele ehrenamtliche Helfer / Lotsen.
Wohnungen
Für die Unterbringung von Flüchtlingen sucht der Landkreis laufend Wohnungen.
Wer eine Wohnung anbieten möchte wendet sich bitte an das Sozialamt, Frau Derezinski, Tel. : 04462-861324
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Ebenso werden Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gesucht.
Wer einen minderjährigen Flüchtling aufnehmen möchte / kann, wendet sich bitte an das Jugendamt.
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