Sozialamt Landkreis Wittmund

Asylbewerber oder Geduldete können unter bestimmten Bedingungen Unterstützung durch das Sozialamt erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst beschaffen können.
Der Landkreis Wittmund ist auch für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung) und für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens zuständig. Gegebenenfalls werden auch die Behandlungskosten im Krankheitsfalle übernommen.

Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite des Landkreises.

Landkreis Wittmund - Jugend- und Sozialamt

Dohuser Weg 34
26409 Wittmund

Tel.: 04462-861326
Fax: 04462-861313
Mail: sozialamt@lk.wittmund.de

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag, Dienstag, Donnerstag 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr