Artikel 6 des Grundgesetzes Ehe und Familie

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kindergeld
Familienzusammenführung

Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge

Auswärtiges Amt: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge.

www.fap.diplo.de

Wie kann ich meine Familie nach Deutschland holen?

http://www.bbzberlin.

Visumverfahren beim Familiennachzug

Das Auswärtige Amt gibt einen Überblich über das Visumverfahren beim Familiennachzug

Familiennachzug

Die Grundvoraussetzungen für den Nachzug von Familienangehöriger sind:

  1. Jeder Familienangehörige muss im Besitz eines Aufenthaltstitels sein
  2. Es muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen
  3. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein

Weitere Informationen finden Sie hier

Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs

Gesetz
zur Verlängerung der Aussetzung
des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
 
 
 

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s0342.pdf%27%5D__1521197265148

 

.zum Download

 

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Hilfen für Kinder

How can I help my traumatised child

Eine in arabischer Sprache verfasste Ratgeber der Bundes Psychotherapeuten Kammer

Ratgeber in englich

Ratgeber in deutsch

Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Mit einem neuen Leitfaden (download) weist das niedersächsische Kultusministerium auf die bestehende Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder hin, die aus der Erstaufnahme auf die Kommunen verteilt wurden.

Unabhängig vom Status der Flüchtlingskinder und -jugendlichen ist die Nichteinschulung rechtswidrig und verletzt das Recht der Kinder auf Bildung.

Liederfibel für Kinder

Eine Liederfibel des Landes Niedersachsen.

Auf den ersten Seiten findet ihr Bilder, Geschichten und Lieder, die von Kindern erzählen, die aus unterschiedlichen
Ländern nach Niedersachsen gekommen sind.

Hier könnt ihr die Fiebel drucken (download)