Ausländerbehörde Landkreis Wittmund
Die Ausländerbehörde regelt den Aufenthalt von Asylbewerbern.
Auch alle anderen Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen im Regelfall für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel.
Die Ausländerbehörde erteilt und verlängert diesen.
Für Personen aus EU-Ländern sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gelten vereinfachte Bedingungen.
Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite des Landkreises.
Schlossstraße 11
26409 Wittmund
Tel.: 04462 86 12 33
Fax: 04462 86 16 04
Mail: ordnungsamt@lk.wittmund.de
Öffnungszeiten:
- Montag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Dienstag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Mittwoch bleibt die Ausländerbehörde geschlossen
- Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr